Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten!
Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Formulare zur Übertragung der Aufsichtspflicht findest du auf unserer Website.
Die Anträge zur Übertragung der Aufsichtspflicht müssen in zweifacher Ausführung ausgefüllt und immer bei sich geführt werden (auch die Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten).
Alle Informationen stehen im Formular!
Du erhältst nur zusammen mit deiner Aufsichtsperson Zutritt zur Veranstaltung.
Eine Aufsichtsperson (Mindestalter 18) kann maximal 2 Jugendliche beaufsichtigen.